Trennung - was wird aus mir?

Rechte von Kindern und Jugendlichen
aus Trennungs- und Scheidungsfamilien.

Die Trennung Deiner Eltern kann eine große Veränderung in Deinem Leben bedeuten. Vielleicht bist Du manchmal wütend, traurig oder fühlst Dich schuldig. Es kann auch sein, dass Du Dich vor Deinen Nachbarn, Lehrern, Freunden oder Mitschülern schämst.

Es geht nicht nur Dir so. Viele Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern. Auch bist Du den Entscheidungen Deiner Eltern nicht einfach ausgeliefert.

Aber zuerst tauchen wahrscheinlich viele Begriffe auf, die für Dich neu sind: Gemeinsame elterliche Sorge bedeutet, dass beide Eltern für Dich verantwortlich sind, Dich versorgen und Dich zu einem selbstständigen und verantwortungsbewusstem Menschen erziehen.

Wie ist das nun, wenn Deine Eltern nicht mehr zusammen leben?
Sie können weiter die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, aber

Der Elternteil, bei dem du lebst, entscheidet über die alltäglichen Dinge, wie über - Alltagsgestaltung - Freizeit – Kleidung - Hausaufgaben - Arztbesuche.

Nur bei besonders wichtigen Entscheidungen im Leben müssen sich Deine Eltern einigen, wie bei -Lebensmittelpunkt – Schulwahl - religiöse Erziehung - Berufsausbildung.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass nur ein Elternteil die elterliche Sorge alleine ausübt. Er kann dann über alles alleine entscheiden. Wenn du 14 Jahre oder älter bist, kannst Du dem Sorgerechtsvorschlag Deiner Eltern vor Gericht widersprechen.

Wenn Du dich vor Gericht nicht genügend beachtet fühlst, kannst Du um Unterstützung bitten, diese Person heißt Verfahrenspfleger oder Anwalt des Kindes und ist nur für Dich und Deine Interessen da.

Kinder brauchen beide Eltern – das Umgangsrecht.
Daher kannst Du den Elternteil, bei dem Du nicht lebst, regelmäßig treffen. Das gleiche gilt für
- Großeltern– Geschwister – Stiefeltern – Pflegeeltern.

Sollte das nicht so einfach möglich sein, etwa weil Du den Elternteil nicht kennst oder ihn sehr lange nicht gesehen hast, so hast Du das Recht auf begleiteten Umgang – das Treffen findet mit einer weiteren Person zusammen statt.

Du hast also Rechte – nämlich auf Beratung und Beteiligung bei Fragen:
- bei welchem Elternteil Du leben willst und kannst,
- ob beide oder nur ein Elternteil die elterliche Sorge für Dich ausüben sollen,
- wann und wie oft Du den anderen Elternteil sehen kannst,
- wann und wie oft Du Kontakt zu Großeltern oder anderen wichtigen Personen haben kannst.

Hast du noch Fragen? Fragen zum Thema Recht für Kinder und Jugendliche – kannst du hier stellen – zur Onlinerechtsberatung...