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Kinderrechte
aufgeteilt in vier Gruppen
Damit es für Euch einfacher zu verstehen ist, haben
wir die Rechte in vier Gruppen aufgeteilt:
| Überlebensrechte
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Art.
6 Recht auf Leben
Alle Kinder haben ein Recht auf Leben. Viele Kinder, die
in Kriegsgebieten leben, sterben sehr früh. Deshalb
will die Regierung versuchen in diesen Gebieten Essen
und Trinken, ein Dach über dem Kopf, Schule und Ausbildung,
Kleidung, Sicherheit und Gesundheit sicherzustellen. Wenn
ein Land zu arm dafür ist, soll es ein reicheres
Land um Hilfe bitten. |
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Art. 10
Familienzusammenführung; grenzüberschreitende
Kontakte
Manchmal sind Kinder vor Krieg, Gewalt oder Elend auf
der Flucht. Wird ein Kind auf der Flucht von seinen
Eltern getrennt und bringt sich in Sicherheit, dann
darf es seine Eltern dorthin nachholen. Auch dürfen
Vater oder Mutter ihre Kinder nachholen, wenn sie sich
in Sicherheit befinden. Die Sicherheit des Kindes ist
immer ausschlaggebend.
Art. 22 Das Recht auf Asyl
Hier geht es um Krieg und Flucht. Die Regierung versprechen:
Wenn ein Kind vor einem Krieg flüchten muss, werden
alle Länder diesem Flüchtlingskind Schutz
gewähren. Es darf nicht in den Krieg zurückgeschickt
werden. Ist das Kind alleine geflohen, muss ihm geholfen
werden, seine Eltern nachzuholen. |
Art.
23 Der Schutz und die Rechte behinderter Kinder
Die Regierungen sind sich einig, dass behinderte Kinder
dieselben Rechte haben sollen, wie andere Kinder auch.
Sie brauchen jedoch oftmals besondere Pflege, Zuwendung
und Förderung. Das kostet Geld. Dieses Geld sollen
die Regierungen aus der Staatskasse bezahlen. Behinderte
Kinder sollen möglichst viele Möglichkeiten
und Angebote bekommen, damit sie zu eigenständigen
Menschen heranwachsen können. |
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Art.
24 Das Recht auf Gesundheit
Die Regierungen versprechen, dass sie sich um die Gesundheit
der Kinder kümmern werden. Jedes Kind hat das Recht
auf ärztliche Hilfe und Behandlung, wenn es krank
oder verletzt ist. Die Regierungen wollen aber auch
Krankheiten vermeiden helfen. Sie wollen sich kümmern
um:
- saubere Nahrungsmittel
- sauberes Trinkwasser
- Erziehung zur Sauberkeit und Hygiene
- Reinhaltung der Umwelt (keine Abfälle ins Trinkwasser
usw.)
- Abschaffung gesundheitsgefährdender Bräuche
Wenn die Regierung eines armen Landes diese Maßnahmen
nicht aus eigener Kraft bezahlen kann, wollen die Regierungen
reicher Länder helfen.
Art. 26 Versicherungsschutz
für Kinder
Die Regierungen versprechen, dass jedes Kind automatisch
versichert ist gegen Krankheit, Unfall und Verarmung,
obwohl nur die Erwachsene Beiträge in eine Sozialversicherung
einzahlen. |
| Entwicklungsrechte |
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Art.
1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind
der Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind
anzuwendende Recht nicht früher eintritt |
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Art.
3 Wohl des Kindes
Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass alle
Erwachsene sich um die Kinder kümmern (im Beruf,
wie zu Hause) und sie gut ausbilden. Kinder sollen auf
gar keinen Fall unter der Dummheit oder Unwissenheit der
Erwachsenen leiden müssen, denen sie anvertraut sind.
Niemals sollen Kinder einer Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt
sein, nur weil ein Erwachsener es nicht besser wusste. |
Art.
4. Verwirklichung der Kindesrechte
Die Regierungen verpflichten sich, alles zu tun, um den
Kindern in ihrem Land ihre Rechte zu sichern. Alle Kinder
- auch Du- sollen möglichst viele Möglichkeiten
haben, gesund, wohlbehalten und fröhlich aufzuwachsen.
Wenn aber eine Regierung eines armen Landes nicht alles
bezahlen kann, was zum Schutz, der Ausbildung oder dem
Wohlergehen seiner Kinder notwendig ist, was dann? Dann
soll die Regierung bei einem reichen Land oder bei den
Vereinten Nationen um Hilfe bitten. Die Regierungen der
reichen Länder versprechen, den Kindern in den armen
Ländern zu helfen. Das gilt besonders für alle
Regierungen, die das Abkommen über die Kinderrechte
der Vereinten Nationen unterschrieben haben. |
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Art.
7 Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
Jedes Kind hat ein Recht auf einen eigenen Namen. Der
Name soll mit Geburtstag und Geburtsort in eine Liste
eingetragen werden, damit die Regierung von diesem Kind
weiß.
Art. 8 Identität
Wenn das Kind seinen Namen hat, weiß es wohin
es gehört, und wer mit ihm verwandt ist. Es darf
nicht von seinen Eltern getrennt werden oder aus dem
Land verjagt werden. Es darf nicht seines Namens betrogen
werden. Das wäre Unrecht. Wenn es aber durch Krieg
passiert oder wegen Elend und Not von seiner Familie
getrennt wird, dann muß die Regierung diesem Kind
helfen, zurück zu einer Familie zu kommen. Das
versprechen alle Regierungen, die diese Abmachung unterschrieben
haben. |
Art.
16 Das Recht auf eine Privatsphäre
Jedes Kind hat eine Ehre. Die darf nicht in den
Dreck gezogen werden; weder von der Polizei, den Behörden,
noch von seinen Eltern oder irgendwelchen anderen Personen.
Die Würde eines Kindes muss von allen anerkannt
werden.
Wenn du zum Beispiel etwas Geheimes in dein Tagebuch
schreibst, darf das niemals gegen deinen Willen gelesen
oder vorgelesen werden.
Wenn du in dein Zimmer gehst und du die Erwachsenen
darum bittest, dass sie anklopfen sollen bevor sie reinkommen,
muss das eingehalten werden. Es gibt eben Dinge, die
nur dich was angehen. |
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Art.
17 Das Recht auf Informationen
Hier versprechen die Regierungen, dafür zu sorgen,
dass Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen und Bücher
kindgerecht werden sollen. Darüber hinaus sollen
Kinderbücher und Programme gefördert werden,
damit die Kinder eine umfassende Bildung bekommen.
Vor Gewalt, Brutalität oder Schundfilmen sollen Kinder
auch geschützt werden. |
| Art.
27 Das Recht auf Erfüllung der Grundbedürfnisse
des Kindes
Die Regierungen erkennen an, dass jedes Kind ein Recht
darauf hat, ohne Not heranzuwachsen. Bis das Kind auf
eigenen Füßen steht, müssen seine Eltern
jede Not und jeden Mangel von ihrem Kind abwenden. Essen
und Trinken, Kleidung und Wohnen, Ausbildung und Schutz
sind Grundbedürfnisse, auf deren Erfüllung
jedes Kind ein Recht hat. Wenn die Eltern es nicht schaffen,
ihrem Kind diese Grundbedürfnisse zu erfüllen,
muss der Staat - die Gemeinschaft aller Erwachsenen
eines Landes - einspringen, um Eltern und Kinder zu
unterstützen. Jedes Kind hat ein Recht auf Unterhalt.
Art. 5
Respektieren des Elternrechts
Die Regierungen versprechen einander, dass sie Eltern
und Erzieher in Schutz nehmen wollen, die gut für
ihre Kinder sorgen wollen. Das bedeutet, dass sie ihren
Kindern ihre Rechte auch gewähren und selbst ihren
Pflichten nachkommen. Die Eltern, die gut für ihre
Kinder sorgen, sollen keine Nachteile daraus tragen
müssen. Die Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen,
sollen nicht einfach so davon kommen. |
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Art.
28 Das Recht auf Bildung
Die Regierungen erfüllen jedem Kind das Recht auf
Schulbildung. Jedes Kind hat ein Recht darauf, soviel
zu lernen, wie es kann. Darum soll jedes Kind zur Schule
gehen dürfen. Die Grundschule soll möglichst
kostenlos sein, damit auch die Kinder armer Eltern etwas
lernen können. Auch Mittelschulen und Gymnasien
sollten allen Kindern offen stehen. In der Schule muss
die Menschenwürde des Kindes gewahrt bleiben: Ein
Lehrer darf ein Kind weder schlagen noch gemein behandeln.
Schulpflicht
Die Regierungen führen die allgemeine Schulpflicht
ein.
Die Schulpflicht soll verhindern, dass Kinder armer
Eltern während der Schulzeit arbeiten müssen.
Sie wären sonst benachteiligt. Kinder aus armen
Familien sollen mit Geld oder direkter Hilfe unterstützt
werden, damit sie in die Schule gehen können.
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Art.
29 Bekenntnis zu Grundwerten in der Erziehung der Kinder
Die Regierungen bekennen sich dazu, dass in den Schulen
ihres Landes nicht nur Lesen und Schreiben und Rechnen
gelernt werden soll. Die Kinder sollen besonders gefördert
werden in ihren Begabungen. Sie sollen das Zusammenleben
mit anderen Menschen lernen. Sie sollen lernen, dass die
eigene Freiheit immer ihre Grenze an der Freiheit des
anderen hat. Sie sollen in Achtung vor Andersdenkenden
erzogen werden. Sie sollen sich ihrer eigenen Herkunft
nicht schämen müssen. Sie sollen offen sein
für alles Fremde. Sie sollen Natur und Umwelt erhalten
lernen. Sie sollen lernen mit Phantasie und Freude mitzuarbeiten
am Bau einer besseren Welt. |
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Art.
31 Recht auf Freizeit und Erholung
Die Regierungen gestehen jedem Kind ein Recht auf Freizeit
und Erholung zu. Dann sollen die Kinder machen können,
worauf sie Lust haben. Dabei sollen sie angeregt werden,
auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden
oder an Sport und Bewegung. Hauptsache: Entspannung, Spiel
und Spaß! Für viele Kinder dieser Erde ist
das leider nicht selbstverständlich: Die müssen
arbeiten, damit ihre Familien überleben können.
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| Meinungsrechte |
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Art.
9 Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Hier versprechen die Regierungen, dass kein Kind, gegen
seinen Willen von seinen Eltern getrennt werden darf,
außer die Eltern schlagen oder misshandeln ihr Kind
und es ist besser wenn es nicht da bleiben muss. Lassen
sich die Eltern scheiden, hat das Kind ein Recht darauf
seine Elternteile zu besuchen. Wenn ein Teil der Eltern
im Gefängnis sitzt, hat das Kind ein Recht darauf
zu erfahren, wo seine Eltern sind. Wenn ein Vater oder
eine Mutter zu Unrecht im Gefängnis ist, dürfen
die Regierungen das Kind nicht bestrafen, wenn es nach
seinen Eltern fragt. |
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Art.
12 Das Recht, gehört zu werden
Die Regierung gibt jedem Kind das Recht angehört
zu werden, wenn es um seine Angelegenheiten geht. Die
Meinung eines Kindes soll bei allen Entscheidungen berücksichtigt
und angehört werden. |
| Art.
13 Das Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit
Kein Kind soll dafür bestraft werden, wenn es sagt,
was es denkt. Es darf aber nicht zu Verbrechen anstiften,
andere Menschen beleidigen oder verletzen. Die Gedanken
und Meinungen jedes Kindes sind frei!
Art. 14 Gedankenfreiheit,
Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit
Die Regierungen versprechen, dass jedes Kind ein Recht
darauf hat, selbst zu entscheiden,
- welcher Religion es angehören will,
- sich selbst eine Meinung zu bilden und diese auch
zu äußern,
- sich eigene Gedanken zu machen über die Welt
und wie sie zu verbessern wäre,
- nach bestem Gewissen zu handeln.
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Art.
15 Das Recht, sich versammeln zu dürfen
Kinder haben das Recht, auf die Straße zu gehen
und gemeinsam dort für ihre Meinung einzutreten.
Sie dürfen aber keine Gewalt gegen Menschen oder
Gegenstände anwenden. Kinder dürfen auch Vereine
oder Clubs gründen. |
Art.
30 Rechte der Kinder aus Minderheiten
In den meisten Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten
und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich
die Rechte von Kindern solcher Minderheiten an. Das können
Kinder eines kleinen Volkes sein; das können Kinder
einer kleinen Religionsgemeinschaft sein; das können
Kinder einer Sprachminderheit sein; das können auch
Kinder von Ureinwohnern eines Landes sein.
Den Kindern dieser Minderheiten wird das Recht zugestanden,
so zu leben, wie es für diese Minderheiten üblich
ist. Die Mehrheit der Bevölkerung darf einer Minderheit
nicht ihre Rechte auf eigene Sprache, eigene Religion,
eigenes Brauchtum und eigenständige Lebensweise verweigern.
Sprache, Religion, Brauchtum und Lebensweise sind Teil
der Kultur und Eigenart, die auch bei Minderheiten nicht
unterdrückt werden dürfen. |
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Art.
40 Rechte der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Die Regierung verpflichtet sich, ein Kind niemals wie
einen Schwerverbrecher zu behandeln, selbst wenn es ein
schweres Verbrechen begangen hat. Bei einer Verurteilung
müssen die Lebensumstände des Kindes berücksichtigt
werden. |
Art.
42 Kinderrechte nicht verschweigen
Hier verpflichten sich die Regierungen, die Rechte des
Kindes sowohl bei den Kindern wie auch bei Erwachsenen
ihres Landes bekannt zu machen. Die Kinder sollen ihre
Rechte kennen, die Erwachsenen ihre Rechte und Pflichten. |
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Art.
43. und Art. 45 Kontrolle und Verfahrensfragen
In diesen Artikeln wird festgelegt, dass ein unabhängiger
Ausschuss, bestehend aus vielen Fachleuten, ernannt wird.
Diese Menschen werden darauf achten, ob und wie die Abmachung
über die Rechte des Kindes von den einzelnen Regierungen
auch eingehalten wird. Dise Fachleute berichten dann dem
Generalsekretär der Vereinten Nationen, wie es jeweils
um die Rechte des Kindes steht. |
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| Schutzrechte
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Art.
2 Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
Alle Kinder sollen dieselben Rechte haben.
Kein Kind darf für etwas bestraft werden,
das nur seine Eltern angeht.
Ein "Mitgehangen-Mitgefangen" darf es
für ein Kind niemals geben. |
| Art.
11 Rechtswidrige Verschleppung von Kindern ins Ausland
Die Regierungen erkennen an, dass es ein Unrecht ist,
wenn ein Kind gegen seinen Willen ins Ausland verschleppt
wird. Entführung oder Verschleppung eines Kindes
wird von allen Regierungen verboten. Ist dennoch ein
derartiges Unrecht geschehen, so helfen die Regierungen
einander, das Kind wiederzufinden.
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Art.
18 Hilfe und Schutz für Eltern
Die Regierung betont, dass erst deine Eltern für
dich verantwortlich sind. Die Regierungen wollen Eltern
helfen, damit sie ihre Kinder gemeinsam erziehen können.
Sie versprechen, genug Kindergärten zu bauen, Schulen,
Jugendtreffs und Kinderhorte. Auf diese Weise sollen Eltern
entlastet werden. |
Art.
19 Das Verbot von Gewalt gegen Kinder
Die Regierung verbietet jegliche Gewalt gegen Kinder.
Kinder dürfen nicht misshandelt werden. Kinder dürfen
nicht zu etwas gezwungen werden, wovor sie sich ekeln.
Erwachsene dürfen ihre Kinder nicht schlagen. |
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Art.
20 Recht auf Fürsorge und Schutz
Kinder dürfen nicht geschlagen werden. Wenn ein
Kind es nicht mehr bei seinen Eltern aushält, muss
die Regierung den Kindern Heime oder Adoptivfamilien
mit Betreuung anbieten.
An diesem Ort kann das Kind ohne Angst heranwachsen.
Art. 21 Adoption
Hier versichern die Regierungen, dass bei Adoptionen
immer zuerst gefragt wird, was für das Kind am
besten ist. Erwachsene, die einem fremden Kind neue
Eltern sein wollen, werden genau ausgesucht. Das Kind
selbst muss seiner Adoption zustimmen, wenn es alt genug
ist, um zu erkennen, dass es an neue Eltern vermittelt
werden soll.
Soll ein Kind aus einem anderen Land adoptiert werden,
so muss zuerst dort nach neuen Eltern gesucht werden.
Sollten im Heimatland des Kindes keine Adoptiveltern
gefunden werden, dann kann es in einem anderen Land
zu Eltern vermittelt werden. Dies geschieht auch, um
unter allen Umständen einen Handel mit Kindern
zu vermeiden. Kinderhandel ist streng verboten. |
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Art.
25 Schutz von Heimkindern
Manche Kinder leben längere Zeit in Heimen oder in
geschlossenen Abteilungen von Krankenhäusern. Die
Regierungen versprechen, Heime und Krankenhäuser
immer wieder zu überprüfen oder zu kontrollieren.
Das dient dem Schutz der Kinder vor Willkür und Vernachlässigung
durch Heimpersonal oder schlechte Pfleger. |
Art. 30 Rechte
der Kinder aus Minderheiten
In den meisten Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten
und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich
die Rechte von Kindern solcher Minderheiten an. Das können
Kinder eines kleinen Volkes sein; das können Kinder
einer kleinen Religionsgemeinschaft sein; das können
Kinder einer Sprachminderheit sein; das können auch
Kinder von Ureinwohnern eines Landes sein.
Den Kindern dieser Minderheiten wird das Recht zugestanden,
so zu leben, wie es für diese Minderheiten üblich
ist. Die Mehrheit der Bevölkerung darf einer Minderheit
nicht ihre Rechte auf eigene Sprache, eigene Religion,
eigenes Brauchtum und eigenständige Lebensweise verweigern.
Sprache, Religion, Brauchtum und Lebensweise sind Teil
der Kultur und Eigenart, die auch bei Minderheiten nicht
unterdrückt werden dürfen. |
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Art. 33 Verbot
von harten Drogen und Rauschgift
Die Regierungen wollen Kinder vor Drogen und Suchtmitteln
schützen. Kinder, die Suchtmittel nehmen, werden
sehr krank. Der Besitz von Drogen ist bei Kindern strengstens
verboten. Die Regierungen achten drauf, dass Kinder nicht
von Erwachsenen zur Herstellung oder zum Verkauf von Drogen
gezwungen werden. |
Art. 34
Schutz vor sexuellem Missbrauch
Die Regierungen verpflichten sich, Kinder vor jeglicher
Art des sexuellen Missbrauchs zu schützen. Kinder
dürfen nicht an eklige Typen vermietet werden und
auch nicht in Pornoheften oder Pornofilmen gezeigt werden.
Art. 36 Schutz vor Ausbeutung
von Kindern
Die Regierungen haben sich verpflichtet, die Ausbeutung
von Kindern zu verhindern.
Hier ein Beispiel aus Indien: Pushpam aus Nordindien
kommt aus einer armen Familie, die dringend Geld braucht,
da die Schwester sehr krank ist. Eines Tages kommt ein
Organhändler in das kleine Dorf, wo Pushpam wohnt.
Er verspricht den Eltern etwas Geld, wenn sie ihm den
Sohn für kurze Zeit mitgeben. Als Pushpam zu seinen
Eltern zurück kommt, stellen diese mit Entsetzen
fest, dass Pushpam nur noch ein Auge hat. |
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Art. 35 Verbot
von Kinderhandel
Die Regierungen wollen darauf achten, dass Kinder nicht
verkauft oder gekauft werden. Sie dürfen auch nicht
entführt werden. Kinder sind keine Sachen. Kinder
sind Menschen. |
Art. 37 Schutz
der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Auch Kinder können zu Straftätern werden. Hier
eine Aufzählung der Schutzrechte von jugendlichen
Straftätern:
- keine Todesstrafe
- keine lebenslange Haft
- keine grundlose Strafe
- keine Höchststrafe
- keine Inhaftierung mit Erwachsenen
- Recht auf Anwalt
- Recht auf Widerspruch |
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Art. 38 Schutz
der Kinder vor Kriegsdienst
Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht zum Militärdienst
gezwungen werden. Die Regierungen verpflichten sich, Kindern
im Krieg zu helfen. |
Art. 39 Schonung
und Schutz von Kindern als Opfer von Gewalt
Die Regierungen verpflichten sich, Kinder, die Opfer einer
Grausamkeit wurden, fürsorglich zu behandeln. Mit
Hilfe von psychischer Unterstützung sollen die Kinder
den Schrecken überwinden. |
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Art. 40
Rechte der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Die Regierung verpflichtet sich, ein Kind niemals wie
einen Schwerverbrecher zu behandeln, selbst wenn es
ein schweres Verbrechen begangen hat. Bei einer Verurteilung
müssen die Lebensumstände des Kindes berücksichtigt
werden.
Art. 40.1 Recht auf ein faires Gerichtsverfahren
Bevor ein Kind verurteilt wird, gilt es als unschuldig.
Es muß bewiesen sein, dass das Kind dieses Verbrechen
begangen hat.
Art. 40.2 Recht auf Verteidigung
Bei einem Gerichtsverfahren hat das Kind Anspruch auf
einen Verteidiger.
Art. 40.3 Recht auf Aussageverweigerung
Bei einem Gerichtsverfahren ist ein Kind nicht gezwungen,
sich schuldig zu bekennen oder einen Zeugen zu befragen,
der gegen das Kind aussagt.
Art. 40.4 Recht auf Urteilsanfechtung
Das Kind hat das Recht das Urteil eines Gerichtes durch
ein anderes Gericht überprüfen zu lassen.
Art. 40.5 Recht auf einen
Übersetzer
Das Kind kann einen Übersetzer verlangen, wenn
es aus dem Ausland kommt.
Art. 40.6 Recht auf eine
würdevolle Behandlung
Die Lebensumstände eines Kindes dürfen vor
Gericht nicht lächerlich gemacht werden.
Art. 40.7 Schutz durch
Mindestalter zur Strafmündigkeit
Die Regierungen legen ein Mindestalter fest, ab dem
ein Kind verurteilt werden kann.
Art. 40.8 Hilfe durch Besserung
und nicht durch Strafe
Kinder, die eine Straftat begangen haben, sollen gefördert
werden, damit sie ihr künftiges Leben ohne Straftat
meistern können. |
Art. 41 Bessere
Rechte bleiben erhalten Überall dort,
wo eine Regierung bessere Rechte eingeführt hat,
sollen diese Rechte erhalten werden.
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Und hier könnte Ihr mal sehen, wie umständlich
die Erwachsenen sind –
UN-Kinderrechtskonvention.
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