Kinderrechte aufgeteilt in vier Gruppen
    Die 10 wichtigsten Kinderrechte
  Kinderrechte aufgeteilt in vier Gruppen
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Damit es für Euch einfacher zu verstehen ist, haben wir die Rechte in vier Gruppen aufgeteilt:

Überlebensrechte  
Art. 6 Recht auf Leben
Alle Kinder haben ein Recht auf Leben. Viele Kinder, die in Kriegsgebieten leben, sterben sehr früh. Deshalb will die Regierung versuchen in diesen Gebieten Essen und Trinken, ein Dach über dem Kopf, Schule und Ausbildung, Kleidung, Sicherheit und Gesundheit sicherzustellen. Wenn ein Land zu arm dafür ist, soll es ein reicheres Land um Hilfe bitten.

Art. 10 Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte
Manchmal sind Kinder vor Krieg, Gewalt oder Elend auf der Flucht. Wird ein Kind auf der Flucht von seinen Eltern getrennt und bringt sich in Sicherheit, dann darf es seine Eltern dorthin nachholen. Auch dürfen Vater oder Mutter ihre Kinder nachholen, wenn sie sich in Sicherheit befinden. Die Sicherheit des Kindes ist immer ausschlaggebend.

Art. 22 Das Recht auf Asyl
Hier geht es um Krieg und Flucht. Die Regierung versprechen: Wenn ein Kind vor einem Krieg flüchten muss, werden alle Länder diesem Flüchtlingskind Schutz gewähren. Es darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden. Ist das Kind alleine geflohen, muss ihm geholfen werden, seine Eltern nachzuholen.

Art. 23 Der Schutz und die Rechte behinderter Kinder
Die Regierungen sind sich einig, dass behinderte Kinder dieselben Rechte haben sollen, wie andere Kinder auch. Sie brauchen jedoch oftmals besondere Pflege, Zuwendung und Förderung. Das kostet Geld. Dieses Geld sollen die Regierungen aus der Staatskasse bezahlen. Behinderte Kinder sollen möglichst viele Möglichkeiten und Angebote bekommen, damit sie zu eigenständigen Menschen heranwachsen können.

Art. 24 Das Recht auf Gesundheit
Die Regierungen versprechen, dass sie sich um die Gesundheit der Kinder kümmern werden. Jedes Kind hat das Recht auf ärztliche Hilfe und Behandlung, wenn es krank oder verletzt ist. Die Regierungen wollen aber auch Krankheiten vermeiden helfen. Sie wollen sich kümmern um:
- saubere Nahrungsmittel
- sauberes Trinkwasser
- Erziehung zur Sauberkeit und Hygiene
- Reinhaltung der Umwelt (keine Abfälle ins Trinkwasser usw.)
- Abschaffung gesundheitsgefährdender Bräuche
Wenn die Regierung eines armen Landes diese Maßnahmen nicht aus eigener Kraft bezahlen kann, wollen die Regierungen reicher Länder helfen.

Art. 26 Versicherungsschutz für Kinder
Die Regierungen versprechen, dass jedes Kind automatisch versichert ist gegen Krankheit, Unfall und Verarmung, obwohl nur die Erwachsene Beiträge in eine Sozialversicherung einzahlen.

Entwicklungsrechte  
Art. 1 Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind der Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt
Art. 3 Wohl des Kindes
Die Regierungen müssen dafür sorgen, dass alle Erwachsene sich um die Kinder kümmern (im Beruf, wie zu Hause) und sie gut ausbilden. Kinder sollen auf gar keinen Fall unter der Dummheit oder Unwissenheit der Erwachsenen leiden müssen, denen sie anvertraut sind. Niemals sollen Kinder einer Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt sein, nur weil ein Erwachsener es nicht besser wusste.
Art. 4. Verwirklichung der Kindesrechte
Die Regierungen verpflichten sich, alles zu tun, um den Kindern in ihrem Land ihre Rechte zu sichern. Alle Kinder - auch Du- sollen möglichst viele Möglichkeiten haben, gesund, wohlbehalten und fröhlich aufzuwachsen. Wenn aber eine Regierung eines armen Landes nicht alles bezahlen kann, was zum Schutz, der Ausbildung oder dem Wohlergehen seiner Kinder notwendig ist, was dann? Dann soll die Regierung bei einem reichen Land oder bei den Vereinten Nationen um Hilfe bitten. Die Regierungen der reichen Länder versprechen, den Kindern in den armen Ländern zu helfen. Das gilt besonders für alle Regierungen, die das Abkommen über die Kinderrechte der Vereinten Nationen unterschrieben haben.

Art. 7 Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
Jedes Kind hat ein Recht auf einen eigenen Namen. Der Name soll mit Geburtstag und Geburtsort in eine Liste eingetragen werden, damit die Regierung von diesem Kind weiß.

Art. 8 Identität
Wenn das Kind seinen Namen hat, weiß es wohin es gehört, und wer mit ihm verwandt ist. Es darf nicht von seinen Eltern getrennt werden oder aus dem Land verjagt werden. Es darf nicht seines Namens betrogen werden. Das wäre Unrecht. Wenn es aber durch Krieg passiert oder wegen Elend und Not von seiner Familie getrennt wird, dann muß die Regierung diesem Kind helfen, zurück zu einer Familie zu kommen. Das versprechen alle Regierungen, die diese Abmachung unterschrieben haben.

Art. 16 Das Recht auf eine Privatsphäre
Jedes Kind hat eine Ehre. Die darf nicht in den Dreck gezogen werden; weder von der Polizei, den Behörden, noch von seinen Eltern oder irgendwelchen anderen Personen. Die Würde eines Kindes muss von allen anerkannt werden.
Wenn du zum Beispiel etwas Geheimes in dein Tagebuch schreibst, darf das niemals gegen deinen Willen gelesen oder vorgelesen werden.
Wenn du in dein Zimmer gehst und du die Erwachsenen darum bittest, dass sie anklopfen sollen bevor sie reinkommen, muss das eingehalten werden. Es gibt eben Dinge, die nur dich was angehen.

Art. 17 Das Recht auf Informationen
Hier versprechen die Regierungen, dafür zu sorgen, dass Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen und Bücher kindgerecht werden sollen. Darüber hinaus sollen Kinderbücher und Programme gefördert werden, damit die Kinder eine umfassende Bildung bekommen.
Vor Gewalt, Brutalität oder Schundfilmen sollen Kinder auch geschützt werden.

Art. 27 Das Recht auf Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes
Die Regierungen erkennen an, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, ohne Not heranzuwachsen. Bis das Kind auf eigenen Füßen steht, müssen seine Eltern jede Not und jeden Mangel von ihrem Kind abwenden. Essen und Trinken, Kleidung und Wohnen, Ausbildung und Schutz sind Grundbedürfnisse, auf deren Erfüllung jedes Kind ein Recht hat. Wenn die Eltern es nicht schaffen, ihrem Kind diese Grundbedürfnisse zu erfüllen, muss der Staat - die Gemeinschaft aller Erwachsenen eines Landes - einspringen, um Eltern und Kinder zu unterstützen. Jedes Kind hat ein Recht auf Unterhalt.

Art. 5 Respektieren des Elternrechts
Die Regierungen versprechen einander, dass sie Eltern und Erzieher in Schutz nehmen wollen, die gut für ihre Kinder sorgen wollen. Das bedeutet, dass sie ihren Kindern ihre Rechte auch gewähren und selbst ihren Pflichten nachkommen. Die Eltern, die gut für ihre Kinder sorgen, sollen keine Nachteile daraus tragen müssen. Die Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, sollen nicht einfach so davon kommen.

Art. 28 Das Recht auf Bildung
Die Regierungen erfüllen jedem Kind das Recht auf Schulbildung. Jedes Kind hat ein Recht darauf, soviel zu lernen, wie es kann. Darum soll jedes Kind zur Schule gehen dürfen. Die Grundschule soll möglichst kostenlos sein, damit auch die Kinder armer Eltern etwas lernen können. Auch Mittelschulen und Gymnasien sollten allen Kindern offen stehen. In der Schule muss die Menschenwürde des Kindes gewahrt bleiben: Ein Lehrer darf ein Kind weder schlagen noch gemein behandeln.

Schulpflicht
Die Regierungen führen die allgemeine Schulpflicht ein.
Die Schulpflicht soll verhindern, dass Kinder armer Eltern während der Schulzeit arbeiten müssen. Sie wären sonst benachteiligt. Kinder aus armen Familien sollen mit Geld oder direkter Hilfe unterstützt werden, damit sie in die Schule gehen können.

Art. 29 Bekenntnis zu Grundwerten in der Erziehung der Kinder
Die Regierungen bekennen sich dazu, dass in den Schulen ihres Landes nicht nur Lesen und Schreiben und Rechnen gelernt werden soll. Die Kinder sollen besonders gefördert werden in ihren Begabungen. Sie sollen das Zusammenleben mit anderen Menschen lernen. Sie sollen lernen, dass die eigene Freiheit immer ihre Grenze an der Freiheit des anderen hat. Sie sollen in Achtung vor Andersdenkenden erzogen werden. Sie sollen sich ihrer eigenen Herkunft nicht schämen müssen. Sie sollen offen sein für alles Fremde. Sie sollen Natur und Umwelt erhalten lernen. Sie sollen lernen mit Phantasie und Freude mitzuarbeiten am Bau einer besseren Welt.
Art. 31 Recht auf Freizeit und Erholung
Die Regierungen gestehen jedem Kind ein Recht auf Freizeit und Erholung zu. Dann sollen die Kinder machen können, worauf sie Lust haben. Dabei sollen sie angeregt werden, auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden oder an Sport und Bewegung. Hauptsache: Entspannung, Spiel und Spaß! Für viele Kinder dieser Erde ist das leider nicht selbstverständlich: Die müssen arbeiten, damit ihre Familien überleben können.
Meinungsrechte  
Art. 9 Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Hier versprechen die Regierungen, dass kein Kind, gegen seinen Willen von seinen Eltern getrennt werden darf, außer die Eltern schlagen oder misshandeln ihr Kind und es ist besser wenn es nicht da bleiben muss. Lassen sich die Eltern scheiden, hat das Kind ein Recht darauf seine Elternteile zu besuchen. Wenn ein Teil der Eltern im Gefängnis sitzt, hat das Kind ein Recht darauf zu erfahren, wo seine Eltern sind. Wenn ein Vater oder eine Mutter zu Unrecht im Gefängnis ist, dürfen die Regierungen das Kind nicht bestrafen, wenn es nach seinen Eltern fragt.
Art. 12 Das Recht, gehört zu werden
Die Regierung gibt jedem Kind das Recht angehört zu werden, wenn es um seine Angelegenheiten geht. Die Meinung eines Kindes soll bei allen Entscheidungen berücksichtigt und angehört werden.

Art. 13 Das Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit
Kein Kind soll dafür bestraft werden, wenn es sagt, was es denkt. Es darf aber nicht zu Verbrechen anstiften, andere Menschen beleidigen oder verletzen. Die Gedanken und Meinungen jedes Kindes sind frei!

Art. 14 Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit
Die Regierungen versprechen, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, selbst zu entscheiden,
- welcher Religion es angehören will,
- sich selbst eine Meinung zu bilden und diese auch zu äußern,
- sich eigene Gedanken zu machen über die Welt und wie sie zu verbessern wäre,
- nach bestem Gewissen zu handeln.

 

Art. 15 Das Recht, sich versammeln zu dürfen
Kinder haben das Recht, auf die Straße zu gehen und gemeinsam dort für ihre Meinung einzutreten. Sie dürfen aber keine Gewalt gegen Menschen oder Gegenstände anwenden. Kinder dürfen auch Vereine oder Clubs gründen.
Art. 30 Rechte der Kinder aus Minderheiten
In den meisten Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich die Rechte von Kindern solcher Minderheiten an. Das können Kinder eines kleinen Volkes sein; das können Kinder einer kleinen Religionsgemeinschaft sein; das können Kinder einer Sprachminderheit sein; das können auch Kinder von Ureinwohnern eines Landes sein.
Den Kindern dieser Minderheiten wird das Recht zugestanden, so zu leben, wie es für diese Minderheiten üblich ist. Die Mehrheit der Bevölkerung darf einer Minderheit nicht ihre Rechte auf eigene Sprache, eigene Religion, eigenes Brauchtum und eigenständige Lebensweise verweigern. Sprache, Religion, Brauchtum und Lebensweise sind Teil der Kultur und Eigenart, die auch bei Minderheiten nicht unterdrückt werden dürfen.
Art. 40 Rechte der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Die Regierung verpflichtet sich, ein Kind niemals wie einen Schwerverbrecher zu behandeln, selbst wenn es ein schweres Verbrechen begangen hat. Bei einer Verurteilung müssen die Lebensumstände des Kindes berücksichtigt werden.
Art. 42 Kinderrechte nicht verschweigen
Hier verpflichten sich die Regierungen, die Rechte des Kindes sowohl bei den Kindern wie auch bei Erwachsenen ihres Landes bekannt zu machen. Die Kinder sollen ihre Rechte kennen, die Erwachsenen ihre Rechte und Pflichten.
Art. 43. und Art. 45 Kontrolle und Verfahrensfragen
In diesen Artikeln wird festgelegt, dass ein unabhängiger Ausschuss, bestehend aus vielen Fachleuten, ernannt wird. Diese Menschen werden darauf achten, ob und wie die Abmachung über die Rechte des Kindes von den einzelnen Regierungen auch eingehalten wird. Dise Fachleute berichten dann dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, wie es jeweils um die Rechte des Kindes steht.
 
Schutzrechte  
Art. 2 Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
Alle Kinder sollen dieselben Rechte haben.
Kein Kind darf für etwas bestraft werden,
das nur seine Eltern angeht.
Ein "Mitgehangen-Mitgefangen" darf es
für ein Kind niemals geben.

Art. 11 Rechtswidrige Verschleppung von Kindern ins Ausland
Die Regierungen erkennen an, dass es ein Unrecht ist, wenn ein Kind gegen seinen Willen ins Ausland verschleppt wird. Entführung oder Verschleppung eines Kindes wird von allen Regierungen verboten. Ist dennoch ein derartiges Unrecht geschehen, so helfen die Regierungen einander, das Kind wiederzufinden.

Art. 18 Hilfe und Schutz für Eltern
Die Regierung betont, dass erst deine Eltern für dich verantwortlich sind. Die Regierungen wollen Eltern helfen, damit sie ihre Kinder gemeinsam erziehen können. Sie versprechen, genug Kindergärten zu bauen, Schulen, Jugendtreffs und Kinderhorte. Auf diese Weise sollen Eltern entlastet werden.
Art. 19 Das Verbot von Gewalt gegen Kinder
Die Regierung verbietet jegliche Gewalt gegen Kinder. Kinder dürfen nicht misshandelt werden. Kinder dürfen nicht zu etwas gezwungen werden, wovor sie sich ekeln. Erwachsene dürfen ihre Kinder nicht schlagen.

Art. 20 Recht auf Fürsorge und Schutz
Kinder dürfen nicht geschlagen werden. Wenn ein Kind es nicht mehr bei seinen Eltern aushält, muss die Regierung den Kindern Heime oder Adoptivfamilien mit Betreuung anbieten.
An diesem Ort kann das Kind ohne Angst heranwachsen.

Art. 21 Adoption
Hier versichern die Regierungen, dass bei Adoptionen immer zuerst gefragt wird, was für das Kind am besten ist. Erwachsene, die einem fremden Kind neue Eltern sein wollen, werden genau ausgesucht. Das Kind selbst muss seiner Adoption zustimmen, wenn es alt genug ist, um zu erkennen, dass es an neue Eltern vermittelt werden soll.
Soll ein Kind aus einem anderen Land adoptiert werden, so muss zuerst dort nach neuen Eltern gesucht werden. Sollten im Heimatland des Kindes keine Adoptiveltern gefunden werden, dann kann es in einem anderen Land zu Eltern vermittelt werden. Dies geschieht auch, um unter allen Umständen einen Handel mit Kindern zu vermeiden. Kinderhandel ist streng verboten.

Art. 25 Schutz von Heimkindern
Manche Kinder leben längere Zeit in Heimen oder in geschlossenen Abteilungen von Krankenhäusern. Die Regierungen versprechen, Heime und Krankenhäuser immer wieder zu überprüfen oder zu kontrollieren. Das dient dem Schutz der Kinder vor Willkür und Vernachlässigung durch Heimpersonal oder schlechte Pfleger.
Art. 30 Rechte der Kinder aus Minderheiten
In den meisten Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich die Rechte von Kindern solcher Minderheiten an. Das können Kinder eines kleinen Volkes sein; das können Kinder einer kleinen Religionsgemeinschaft sein; das können Kinder einer Sprachminderheit sein; das können auch Kinder von Ureinwohnern eines Landes sein.
Den Kindern dieser Minderheiten wird das Recht zugestanden, so zu leben, wie es für diese Minderheiten üblich ist. Die Mehrheit der Bevölkerung darf einer Minderheit nicht ihre Rechte auf eigene Sprache, eigene Religion, eigenes Brauchtum und eigenständige Lebensweise verweigern. Sprache, Religion, Brauchtum und Lebensweise sind Teil der Kultur und Eigenart, die auch bei Minderheiten nicht unterdrückt werden dürfen.
Art. 33 Verbot von harten Drogen und Rauschgift
Die Regierungen wollen Kinder vor Drogen und Suchtmitteln schützen. Kinder, die Suchtmittel nehmen, werden sehr krank. Der Besitz von Drogen ist bei Kindern strengstens verboten. Die Regierungen achten drauf, dass Kinder nicht von Erwachsenen zur Herstellung oder zum Verkauf von Drogen gezwungen werden.

Art. 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch
Die Regierungen verpflichten sich, Kinder vor jeglicher Art des sexuellen Missbrauchs zu schützen. Kinder dürfen nicht an eklige Typen vermietet werden und auch nicht in Pornoheften oder Pornofilmen gezeigt werden.

Art. 36 Schutz vor Ausbeutung von Kindern
Die Regierungen haben sich verpflichtet, die Ausbeutung von Kindern zu verhindern.
Hier ein Beispiel aus Indien: Pushpam aus Nordindien kommt aus einer armen Familie, die dringend Geld braucht, da die Schwester sehr krank ist. Eines Tages kommt ein Organhändler in das kleine Dorf, wo Pushpam wohnt. Er verspricht den Eltern etwas Geld, wenn sie ihm den Sohn für kurze Zeit mitgeben. Als Pushpam zu seinen Eltern zurück kommt, stellen diese mit Entsetzen fest, dass Pushpam nur noch ein Auge hat.

Art. 35 Verbot von Kinderhandel
Die Regierungen wollen darauf achten, dass Kinder nicht verkauft oder gekauft werden. Sie dürfen auch nicht entführt werden. Kinder sind keine Sachen. Kinder sind Menschen.
Art. 37 Schutz der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Auch Kinder können zu Straftätern werden. Hier eine Aufzählung der Schutzrechte von jugendlichen Straftätern:
- keine Todesstrafe
- keine lebenslange Haft
- keine grundlose Strafe
- keine Höchststrafe
- keine Inhaftierung mit Erwachsenen
- Recht auf Anwalt
- Recht auf Widerspruch
Art. 38 Schutz der Kinder vor Kriegsdienst
Kinder unter 15 Jahren dürfen nicht zum Militärdienst gezwungen werden. Die Regierungen verpflichten sich, Kindern im Krieg zu helfen.
Art. 39 Schonung und Schutz von Kindern als Opfer von Gewalt
Die Regierungen verpflichten sich, Kinder, die Opfer einer Grausamkeit wurden, fürsorglich zu behandeln. Mit Hilfe von psychischer Unterstützung sollen die Kinder den Schrecken überwinden.

Art. 40 Rechte der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Die Regierung verpflichtet sich, ein Kind niemals wie einen Schwerverbrecher zu behandeln, selbst wenn es ein schweres Verbrechen begangen hat. Bei einer Verurteilung müssen die Lebensumstände des Kindes berücksichtigt werden.


Art. 40.1 Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Bevor ein Kind verurteilt wird, gilt es als unschuldig. Es muß bewiesen sein, dass das Kind dieses Verbrechen begangen hat.

Art. 40.2 Recht auf Verteidigung
Bei einem Gerichtsverfahren hat das Kind Anspruch auf einen Verteidiger.

Art. 40.3 Recht auf Aussageverweigerung
Bei einem Gerichtsverfahren ist ein Kind nicht gezwungen, sich schuldig zu bekennen oder einen Zeugen zu befragen, der gegen das Kind aussagt.

Art. 40.4 Recht auf Urteilsanfechtung
Das Kind hat das Recht das Urteil eines Gerichtes durch ein anderes Gericht überprüfen zu lassen.

Art. 40.5 Recht auf einen Übersetzer
Das Kind kann einen Übersetzer verlangen, wenn es aus dem Ausland kommt.

Art. 40.6 Recht auf eine würdevolle Behandlung
Die Lebensumstände eines Kindes dürfen vor Gericht nicht lächerlich gemacht werden.

Art. 40.7 Schutz durch Mindestalter zur Strafmündigkeit
Die Regierungen legen ein Mindestalter fest, ab dem ein Kind verurteilt werden kann.

Art. 40.8 Hilfe durch Besserung und nicht durch Strafe
Kinder, die eine Straftat begangen haben, sollen gefördert werden, damit sie ihr künftiges Leben ohne Straftat meistern können.

Art. 41 Bessere Rechte bleiben erhalten
Überall dort, wo eine Regierung bessere Rechte eingeführt hat, sollen diese Rechte erhalten werden.
 

Und hier könnte Ihr mal sehen, wie umständlich die Erwachsenen sind –
UN-Kinderrechtskonvention.

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